Ihr Gästebeitrag hilft Angebotsvielfalt zu erhalten










Grundsätzlich ist jeder Gast eines Bad Kreuznacher Beherberungsbetriebes ab Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet bei der Unterkunft einen Gästebeitrag von 2,80 € pro Übernachtung zu entrichten. Ihr Beherbergungsbetrieb muss Sie hierauf hinweisen und haftet für die korrekte Erhebung des Beitrags. Der Gästebeitrag hilft bei der Finanzierung der touristischen Angebote der Stadt.
Mit dem Gästebeitrag erhalten Sie die Gästekarte. Sie dient als Nahverkehrsausweis für Busse und Bahnen in Bad Kreuznach. Ermäßigungen gibt es zudem bei folgenden Einrichtungen:
- Thermalbad
- Salzgrotte
- Saunalandschaft Bäderhaus
- Minigolfplatz
- Touristenbahn Blauer Klaus
- Stadtführungen
- Kulturelle Veranstaltungen im Haus des Gastes
Gemäß der Satzung der Stadt Bad Kreuznach sind Menschen, die sich nachweislich aus beruflicher Veranlassung oder zu Ausbildungs- und Fortbildungszwecken in der Stadt aufhalten, sowie Schwerbehinderte (ab 80 %) befreit.
Kostenfrei sind in Bad Kreuznach folgende Einrichtungen
- Kurpark
- Freiluftsolezerstäuber im Kurpark
- Gradierwerke im Kurpark
- Wassertrete im Kurpark
- Neun zertifizierte Premiumwanderwege
- Organisierte Wanderungen der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH
- Organisierte Führungen der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH
- Wöchentliche Gästebegrüßung (Vortrag, Film, Begrüßungsgetränk)
- Musikdarbietungen im Kurpark sowie im Haus des Gastes
- Nutzung des Lesesaals und der Aufenthaltsbereiche im Haus des Gastes
- Nutzung des Fax- und Kopierservice in der Tourist-Information
- kostenfreier W-Lan-Zugang im Haus des Gastes
Kostenfrei sind in Bad Münster am Stein-Ebernburg folgende Einrichtungen
- Kurpark mit Salinen
- Wassertretbecken im Kurpark
- Brunnenhalle – Aufenthaltsmöglichkeiten / Lesesaal
- Trinkkuren in der Brunnenhalle
- Wöchentliche Stadtführung