Ihr Gästebeitrag hilft Angebotsvielfalt zu erhalten

Freie Fahrt mit Bus und Bahn und vieles mehr

Grundsätzlich ist jeder Gast eines Bad Kreuznacher Beherberungsbetriebes ab Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet bei der Unterkunft einen Gästebeitrag von 3,50 € pro Übernachtung zu entrichten. Ihr Beherbergungsbetrieb muss Sie hierauf hinweisen und haftet für die korrekte Erhebung des Beitrags. Der Gästebeitrag hilft bei der Finanzierung der touristischen Angebote der Stadt.
Mit dem Gästebeitrag erhalten Sie die Gästekarte. Sie dient als Nahverkehrsausweis für Busse und Bahnen in Bad Kreuznach. Ermäßigungen gibt es zudem bei folgenden Einrichtungen:

  • Thermalbad
  • Salzgrotte
  • Saunalandschaft Bäderhaus
  • Minigolfplatz
  • Touristenbahn Blauer Klaus
  • Stadtführungen
  • Kulturelle Veranstaltungen im Haus des Gastes

Gemäß der Satzung der Stadt Bad Kreuznach sind Menschen, die sich nachweislich zu Ausbildungs- und Fortbildungszwecken in der Stadt aufhalten, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte (ab 80 %) vom Gästebeitrag befreit.

Neuer Gästebeitrag ab 1.1.2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird für jede Übernachtung ein Gästebeitrag in Höhe von 3,50  € erhoben. Für Langzeitgäste (ab 40 Übernachtungen und Inhaber von selbst Zweitwohnungen) wird der Jahresgästebeitrag auf 140,-- € festgesetzt. Personen bis Vollendung des 18. Lebensjahres, Aufenthalte zur nachgewiesenen beruflichen Aus- und Fortbildung und Menschen mit Behinderungsgrad (80 %) sind weiterhin vom Gästebeitrag befreit. Das gilt bei Behinderten auch für Begleitpersonen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert ist. Auch Betreuer und Mitwirkende bei Jugendsport- und Freizeitveranstaltungen sind vom Gästebeitrag befreit. Personen, die krankheitsbedingt den Wohnbereich nicht verlassen können sind ebenfalls vom Gästebeitrag befreit.

Wofür der Gästebeitrag?

Heilbäder und Kurorte müssen eine Vielzahl von Angeboten vorhalten, die sie nicht oder nur zum geringen Teil durch Einnahmen finanzieren können. Für touristische Infrastruktur und Services wird daher ein Gästebeitrag erhoben, der nur einen Teil der Kosten abdeckt. Die Stadt muss nachweisen, dass die Leistungen und die damit verbundenen Kosten tatsächlich erbracht werden. Die Mittel dürfen nur für diese Zwecke verwandt werden. Zu diesen Angeboten gehören:

  • Ambulante Kur im Crucenia Gesundheitszentrum
  • Produktion von Heilwasser
  • Thermalbad
  • Bäderhaus
  • Salzgrotte
  • Drei Museen
  • Sechs Landschaftsparks vom Schloßpark Bad Kreuznach bis zum Kurpark Bad Münster am Stein.
  • Haus des Gastes mit Konzertsaal
  • Touristen-Information
  • Kurmittelhaus Bad Münster am Stein
  • Neun Gradierwerke
  • Zwei Wassertretanlagen
  • ca. 100 Km zertifizierter Wanderwege
  • Konzerte, Stadtführungen, Wanderungen und andere Veranstaltungen

Der Beitrag wird für die Möglichkeit, diese Angebote zu nutzen, erhoben - unabhängig von der individuellen Ausgestaltung des Aufenthaltes.

Stadtratsbeschluss zur Satzungsänderung mit Erläuterungen

Satzungstext herunter laden

Stadtratsbeschluss und Satzungsänderungen

Stadtratsbeschluss vom 30.11.2023, veröffentlicht am 16.12.2023

Verwaltungsstelle Gästebeitrag

Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH, Kurhausstraße 22-24, 55543 Bad Kreuznach

Frau Franzmann

Tel. 0671.83600113

Öffnungszeiten

Montag - Freitag, 8.30 - 12.30 Uhr

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