Ihr Gästebeitrag hilft Angebotsvielfalt zu erhalten

Grundsätzlich ist jeder Gast eines Bad Kreuznacher Beherberungsbetriebes ab Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet bei der Unterkunft einen Gästebeitrag von 2,80 € pro Übernachtung zu entrichten. Ihr Beherbergungsbetrieb muss Sie hierauf hinweisen und haftet für die korrekte Erhebung des Beitrags. Der Gästebeitrag hilft bei der Finanzierung der touristischen Angebote der Stadt.
Mit dem Gästebeitrag erhalten Sie die Gästekarte. Sie dient als Nahverkehrsausweis für Busse und Bahnen in Bad Kreuznach. Ermäßigungen gibt es zudem bei folgenden Einrichtungen:

  • Thermalbad
  • Salzgrotte
  • Saunalandschaft Bäderhaus
  • Minigolfplatz
  • Touristenbahn Blauer Klaus
  • Stadtführungen
  • Kulturelle Veranstaltungen im Haus des Gastes

Gemäß der Satzung der Stadt Bad Kreuznach sind Menschen, die sich nachweislich aus beruflicher Veranlassung oder zu Ausbildungs- und Fortbildungszwecken in der Stadt aufhalten, sowie Schwerbehinderte (ab 80 %) befreit.

Neuer Gästebeitrag ab 1.1.2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird für jede Übernachtung ein Gästebeitrag in Höhe von 3,50  € erhoben. Die Befreiung für Übernachtungsgäste, die sich aus beruflicher Veranlassung in der Stadt aufhalten entfällt. Für Langzeitgäste (ab 40 Übernachtungen und Inhaber von selbst Zweitwohnungen) wird der Jahresgästebeitrag auf 140,-- € festgesetzt.

Wofür der Gästebeitrag?

Heilbäder und Kurorte müssen eine Vielzahl von Angeboten vorhalten, die sie nicht oder nur zum geringen Teil durch Einnahmen finanzieren können. Für touristische Infrastruktur und Services wird daher ein Gästebeitrag erhoben, der nur einen Teil der Kosten abdeckt. Die Stadt muss nachweisen, dass die Leistungen und die damit verbundenen Kosten tatsächlich erbracht werden. Die Mittel dürfen nur für diese Zwecke verwandt werden. Zu diesen Angeboten gehören:

  • Ambulante Kur im Crucenia Gesundheitszentrum
  • Produktion von Heilwasser
  • Thermalbad
  • Bäderhaus
  • Salzgrotte
  • Drei Museen
  • Sechs Landschaftsparks vom Schloßpark Bad Kreuznach bis zum Kurpark Bad Münster am Stein.
  • Haus des Gastes mit Konzertsaal
  • Touristen-Information
  • Kurmittelhaus Bad Münster am Stein
  • Neun Gradierwerke
  • Zwei Wassertretanlagen
  • ca. 100 Km zertifizierter Wanderwege
  • Konzerte, Stadtführungen, Wanderungen und andere Veranstaltungen

Der Beitrag wird für die Möglichkeit, diese Angebote zu nutzen, erhoben - unabhängig von der individuellen Ausgestaltung des Aufenthaltes.

Satzung zur Erhebung des Gästebeitrags in Bad Kreuznach

Satzungstext herunter laden

Verwaltungsstelle Gästebeitrag

Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH, Kurhausstraße 22-24, 55543 Bad Kreuznach

Frau Franzmann

Tel. 0671 83600113

Öffnungszeiten

Montag - Freitag, 8.00 - 12.00 Uhr

E-Mail schreiben

Facebook

Jetzt folgen

Videos

Alle Videos

Bildgalerie

Stadtrundgang