Hinweis für Privatversicherte

Sie fürchten, dass Ihre Rechnungen von der Versicherung nicht vollständig erstattet werden?  Ein paar Tipps, die hilfreich sein können:

Bitte überprüfen Sie in dem zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse geschlossenen Vertrag welchen Prozentsatz bzw. bis zu welchem Betrag Ihre Private Krankenkasse die Kosten für Heilmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100 % liegen und ist kein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre Private Krankenversicherung die Rechnung in kompletter Höhe übernehmen. Falls Ihr Vertrag eine Beschränkung vorsieht, haben Sie nur Anspruch auf den vereinbarten Tarif.
Es gibt für Heilmittel (physiotherapeutische Behandlungen) keine amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen. Daher können Praxen prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen.
Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer Privaten Krankenversicherung ein.

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